Worüber stimmen die Bürgerinnen und Bürger ab? Wer darf sich zur Wahl stellen und wer ist stimmberechtigt? Die Landeszentrale für politische Bildung informiert über den Ablauf der Kommunalwahlen.
Bei den Kommunalwahlen wählen die Bürgerinnen und Bürger den Rat ihrer Stadt oder Gemeinde.
Parallel zu den Ratswahlen finden die Wahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister statt.
Am 14. September 2025 werden in Nordrhein-Westfalen auch die Landrätinnen und Landräte gewählt.
Die Mitglieder der Kreistage werden alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern neu gewählt.
In den kreisfreien Städten wählen die Bürgerinnen und Bürger noch ein weiteres Gremium.
Über die Sitzverteilung im Ruhrparlament dürfen nur bestimmte Bürgerinnen und Bürger abstimmen.
Für Kommunalwahlen gelten andere Teilnahmevoraussetzungen als beispielsweise bei Bundestagswahlen.
Die Stichwahlen finden 14 Tage nach den Kommunalwahlen statt, also am Sonntag, 28. September 2025.
Wahlberechtigte können auch per Briefwahl an den Kommunalwahlen teilnehmen.
Die Integrationsräte vertreten die Interessen der Menschen mit Migrationshintergrund, die in einer Kommune leben.