darum geht's

Worüber stimmen die Bürgerinnen und Bürger ab? Wer darf sich zur Wahl stellen und wer ist stimmberechtigt? Die Landeszentrale für politische Bildung informiert über den Ablauf der Kommunalwahlen.

 


Stadt- und Gemeinderäte

Bei den Kommunalwahlen wählen die Bürgerinnen und Bürger den Rat ihrer Stadt oder Gemeinde.

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Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Parallel zu den Ratswahlen finden die Wahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister statt.

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Landrätinnen und Landräte

Am 14. September 2025 werden in Nordrhein-Westfalen auch die Landrätinnen und Landräte gewählt.

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Kreistage

Die Mitglieder der Kreistage werden alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern neu gewählt.

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Bezirksvertretung

In den kreisfreien Städten wählen die Bürgerinnen und Bürger noch ein weiteres Gremium.

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Ruhrparlament

Über die Sitzverteilung im Ruhrparlament dürfen nur bestimmte Bürgerinnen und Bürger abstimmen.

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Wahlberechtigte

Für Kommunalwahlen gelten andere Teilnahmevoraussetzungen als beispielsweise bei Bundestagswahlen.

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Stichwahl

Die Stichwahlen finden 14 Tage nach den Kommunalwahlen statt, also am Sonntag, 28. September 2025.

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Briefwahl

Wahlberechtigte können auch per Briefwahl an den Kommunalwahlen teilnehmen.

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Integrationsräte

Die Integrationsräte vertreten die Interessen der Menschen mit Migrationshintergrund, die in einer Kommune leben.

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Wahlbenachrichtigung

Von Montag, 4. August bis Sonntag, 24. August, werden die Benachrichtigungen für die Kommunalwahlen verschickt.

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Praxisbeispiel 1: Save-the-Date am Büdchen

Das wissenschaftliche „Büdchen-Projekt“ macht Besitzerinnen und Besitzer von Büdchen zum Gesicht der Wahl.

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Praxisbeispiel 2: Demokratie-Wegweiser

Das Online-Tool soll die Barrieren zwischen Politik und Bürgerinnen und Bürgern abbauen.

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