Landrätinnen und Landräte

Parallel zu den Ratswahlen finden am 14. September 2025 in Nordrhein-Westfalen auch die Wahlen der hauptamtlichen Landrätinnen und Landräte statt.

Landrätinnen und Landräte sitzen dem Kreistag vor und leiten die Kreisverwaltung. 

Sie werden nach dem Mehrheitswahlprinzip direkt gewählt. Wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten hat, gewinnt. Erreicht keine Bewerberin oder kein Bewerber im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, kommt es zu einer Stichwahl.

Als Landrätin oder Landrat zur Wahl stellen kann sich, wer die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates besitzt und mindestens 23 Jahre alt ist. Ein Wohnsitz in dem Kreis, in dem sie oder er antritt, ist nicht erforderlich. Ein Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland genügt.