Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 4. August verschickt

Im Zeitraum von Montag, 4. August, bis Sonntag, 24. August, werden laut dem NRW-Innenministerium die Benachrichtigungen für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 verschickt. In der Wahlbenachrichtigung erfahren die Bürgerinnen und Bürger das Datum der Wahl und den Ort, also das Wahllokal, in dem sie ihre Stimme abgeben können. 

Darüber hinaus wird in der Wahlbenachrichtigung auch auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen und erläutert, wie die Wahlberechtigten einen Wahlschein mit den notwendigen Briefwahlunterlagen beantragen können. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte bei der zuständigen Gemeindebehörde im Wählerverzeichnis überprüfen lassen, ob er als Wahlberechtigter eingetragen ist.