Briefwahl
Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, ihr Wahlrecht per Briefwahl auszuüben. Hierfür müssen sie einen Antrag bei der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben, stellen.
Dieser Antrag sollte so früh wie möglich erfolgen. Die Wahlberechtigten müssen dafür nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können schriftlich, beispielsweise per E-Mail, oder persönlich beantragt werden. Der Antrag muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Viele Gemeinden bieten auf ihren Internetseiten auch die Möglichkeit an, die Unterlagen online anzufordern. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person unterstützen lassen.
Die Briefwahlunterlagen werden verschickt, wenn über alle eingereichten Wahlvorschläge entschieden wurde.
Um per Briefwahl an den Kommunalwahlen teilzunehmen, sollte der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel spätestens drei Werktage vor der Wahl abgeschickt werden. Denn die Unterlagen müssen bis zum Wahltag, 14. September 2025, um 16 Uhr beim zuständigen Bürgermeister/Wahlamt eingegangen sein.