Kreistage
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Kreistage werden alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern in den kreisangehörigen Gemeinden neu gewählt.
Die 31 Kreise in Nordrhein-Westfalen nehmen gemeinsame Aufgaben der Gemeinden in ihrem jeweiligen Landkreis wahr, deren Bewältigung die einzelnen Gemeinden finanziell oder in der Abwicklung überfordern würde, zum Beispiel Wirtschaftsförderung oder die Unterhaltung eines Regionalmuseums.
Bei der Wahl des Kreistags geht die Hälfte der zu vergebenen Mandate/Sitze an Bewerberinnen und Bewerber, die in ihrem Wahlbezirk die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht haben. Die andere Hälfte der Kreistagssitze wird auf die sogenannten Reservelisten der Parteien und Wählergruppen aufgeteilt, und zwar in dem Verhältnis, in dem sie bei der Wahl abgeschnitten haben.
Wie viele Sitze insgesamt zu besetzen sind, richtet sich nach der Einwohnerzahl des Kreises. Leben in einem Kreis beispielsweise bis zu 200.000 Menschen, dann verfügt der Kreistag über 48 Sitze. Bei mehr als 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind es hingegen 72 Sitze.