Stichwahl

Erreicht bei der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin keine Bewerberin oder kein Bewerber im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, also mehr als 50 Prozent der Stimmen, kommt es zu einer Stichwahl. An dieser nehmen die beiden Kandidierenden mit den meisten Stimmen teil. Das Gleiche gilt für die Wahl der Landrätinnen und Landräte. 

Die Stichwahlen finden zwei Wochen nach den Kommunalwahlen statt, also am Sonntag, 28. September 2025.