Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Parallel zu den Ratswahlen finden am 14. September 2025 in Nordrhein-Westfalen auch die Wahlen der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister statt.
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben zwei wesentliche Funktionen: Sie leiten die Verwaltung und sitzen dem Rat sowie dem wichtigsten Ausschuss, dem sogenannten Hauptausschuss, vor, der die Arbeit der anderen Ausschüsse koordiniert.
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden nach dem Mehrheitswahlprinzip direkt gewählt. Wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten hat, gewinnt. Erreicht keine Bewerberin oder kein Bewerber im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, kommt es zu einer Stichwahl.
Als Bürgermeisterin oder Bürgermeister zur Wahl stellen kann sich, wer die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates besitzt und mindestens 23 Jahre alt ist. Ein Wohnsitz in der Kommune, in der sie oder er antritt, ist nicht erforderlich. Ein Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland genügt.