Bezirksvertretung
Kreisfreie Städte sind in mehrere Bezirke eingeteilt. Die Wahlberechtigten in diesen Städten stimmen bei den Kommunalwahlen deshalb gleichzeitig mit dem Gemeinderat auch über ihre Bezirksvertretung ab. Die Bezirksvertretung vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in einem bestimmten Stadtbezirk.
Wer in die Bezirksvertretung gewählt werden möchte, muss auf der Bewerberliste einer Partei oder Wählergruppe stehen. Einzelkandidaturen sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bezirksvertretung wählen ihre Leitung, die Bezirksvorsteherin oder den Bezirksvorsteher, selbst.